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Berufsunfähigkeitsversicherungen

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Berufsunfähigkeit kann jeden treffen - Die eigene Vorsorge als ausreichende Absicherung ist unerläßlich!


Themenübersicht:


> Wo erhalten Sie qualitativ hochwertige Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsschutz?
> Welche derzeitig geltenden gesetzlichen Regelungen machen Informationen notwendig?
> Welche Formulierungen im speziellen Bedingungswerk einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind von Vorteil?
> Bei welchem Spezialisten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten Sie anfragen?
> PDF-Downloads zum Thema


 

Eine private Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor Existenznot!

Alle Argumente sprechen für einen starken und kundenorientierten Partner!


Es ist gleich, ob Sie selbständige oder angestellte Führungskraft sind, durch Ihren Beruf können Sie Ihre persönliche Lebenssituation gestalten. Dieses durch Ihre bisherige Ausbildung und Lebenserfahrung erworbene Kapital gilt es abzusichern, da gesundheitliche Risiken für Sie von existentieller Bedeutung sein können! Die in den einzelnen beruflichen Lebensphasen bestehenden unterschiedlichen, individuell gewachsenen Versorgungsbedürfnisse sollten eine Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit erhalten, welche auf die individuellen Bedürfnisse im privaten und beruflichen Bereich abgestimmt ist. Die Bereiche der privaten und beruflichen Vorsorge sowie der Vermögensaufbau sollten ineinander greifen und optimal aufeinander abgestimmt sein. Um für den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung Informationen bereit zu stellen wurden diese Webseiten gestaltet, da die Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutschen Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV) als zielgruppenbezogener Versicherer eine Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit ohne jegliche Verweisung bereithält. Diese Absicherung können, je nach spezifischer beruflicher Ausrichtung und Unternehmensgröße, auch Prokuristen nutzen.

Über diese, speziell für Sie eingerichteten Webseiten erhalten Sie daher Informationen über Produkte, welche genau auf die Bedürfnisse von Prokuristen abgestimmt sind und die notwendige Absicherung z.B. durch ein qualitativ hochwertiges Bedingungswerk im Bereich einer Berufsunfähigkeitsabsicherung anbieten. Ebenfalls erhalten Sie durch den gestalteten Onlineservice der Agentur, neben einer persönlichen Beratung aus der Agentur heraus, auch einen entsprechenden weitergehenden Informationsservice. Wir bieten Ihnen somit die sicher notwendigen Informationen für Produktvergleiche und geben Ihnen die Möglichkeit einer E-Mailanfrage, soweit Sie unseren Service nutzen möchten.

Ehefrauen und Mitarbeiter von DANV versicherbaren Arbeitgebern sowie der weiteren Berufe und Berufsgruppen können ebenfalls dieses Qualitätsprodukt im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen nutzen.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Prokuristen - ABV – ACA – ADM – AFB – AfW – AGA – AGEV – AGLP – AGP – AGT – AHO – AKH – AMF – ARV – ASIA – ASU – ATICOM – AUB – AWM – BAI – BAKJ – BbauSV – BDA – BDB – BDDP – BDFR – BDGS – BDI – BDIVWA – BDK – BDL – BDLA – BDR – BDS/DGV – BDSF – BDSG – BDU – BDÜ – BDV – BDVI – BDVR – BDVT – BdWi – BFB – BFP – BfPP – BFPT – BFSI – BFW – BGA – bgv – BGV – BIngK – BJU – BKU – BLBS – BLU – BPV – BSBD – bsg – BSR – BTS – BUS – BV HdH – BvB – BVBC – bdvb – BVDI – BvDP – BVFS – BVMW – BVSI – BvU – CDH – DAI – DBB – DBBJ – DDV – DEHOGA – DGI – DGRI – DGVB – difu – djb – DJG – DJV – DL – DMV – DPVJ – DpolG – DPVKOM – DRB – DUV – EMAA – EMU – FHE – FiFa – GdP – GI – GPRA – hlb – HLV – HRK – IASU – IDW – IVS – KAD – KKV – LTD – RDB – REFV – RENO – UBID – UBV – UDU – UFB – ULA – UMW – UWV NORD OST – VAA – VBB – VBBA – VBE – VBI – VBOB – VDA – VdB – VDEB – VDF – VDI – VDLiA – VDPI – vds – VDSI – VdU – VFA – VGA – VGB – VGD – VHP – vlf – VLW – VRW – VSG – VSIA – VUBIC – VÜ – VWA – WJD – WVIB – ZIB – ZDH – Berufsunfähigkeitsversicherung für Prokuristen






Berufsunfähigkeitsversicherung ohne jegliche Verweisung



 

Die gesetzlichen Regelungen betreffen auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Prokuristen!


Eine Planung der eigenen beruflichen Karriere als Führungskraft in der Wirtschaft dürfte für Sie nichts außergewöhnliches darstellen. Die betriebswirtschaftliche Planung einer eigenen selbständigen Existenz ebenso nicht. Die Sicherung der persönlichen Leistungsfähigkeit ist somit für Sie ein Bestandteil Ihrer persönlichen Lebensplanung. Die Nutzung einer Berufsunfähigkeitsabsicherung stellt für Sie somit eine Selbstverständlichkeit dar? Dieser wichtige Baustein innerhalb der beruflichen und privaten Gesamtkonzeption darf nicht vernachlässigt werden. Eine Absicherung der wirtschaftlichen Folgen von Risiken, welche die berufliche Tätigkeit ständig begleiten ist für Prokuristen notwendig. Die Grundlage für eine gute berufliche und private Entwicklung ist die eigene Gesundheit!

Als Führungskraft in der Wirtschaft dürfte es für Sie ebenfalls eine Selbstverständlichkeit sein, dass Sie die Leistungszusagen der Gesellschaften über die Bedingungswerke mit den möglichen Verweisungen sowie das Leistungsverhalten im Fall der notwendigen Nutzung dieser Absicherung bei der Auswahl einer geeigneten Absicherung prüfen. Im Vordergrund steht somit immer die eigene "Existenzsicherung" über eine Grundabsicherung und die am Markt vorhandenen Argumente im Beitrags- sowie Renditebereich spielen für Sie, aus rationalen Gründen, eine eher untergeordnete Rolle. Dies ist sicher die geeignete Einstellung, um eine entsprechende gute Absicherung am Markt zu finden und nicht später, im Fall des Eintritts einer Berufsunfähigkeit, über Verweisungsklauseln u.a. Bedingungseinschränkungen eine getroffene Entscheidung zu bereuen. Rund 4,0 Prozent aller Berufsunfähigkeiten sind auf Unfälle zurückzuführen. Psychische Belastungen und seine Folgen führen fast sechs mal so häufig zur Berufsunfähigkeit. Jeder vierte Erwerbstätige wird nach den derzeitigen Statistiken vor Erreichen der Altersrente berufs- oder erwerbsunfähig. Ein Unfall oder eine Krankheit könnte auch Sie zwingen, Ihre Tätigkeit für immer aufzugeben oder zumindest einzuschränken. Damit verlieren Sie aber Ihr wichtigstes finanzielles Standbein. Die Folgen von Berufsunfähigkeit sind somit fast immer auch finanziell fatal – denn die staatliche Absicherung ist unzureichend.

Der Staat hat die Unterstützung so weit gekürzt, dass der gesetzliche Schutz als völlig unzureichend angesehen werden kann. Selbständige und Freiberufler erhalten sogar in den meisten Fällen gar keine Untestützung mehr. Wer kommt im Todesfall für die Hinterbliebenen auf? Wer sorgt im Berufsunfähigkeitsfall dafür, dass am gewohnten Lebensstandard keine oder wenig Abstriche gemacht werden müssen? Es stellt sich die Frage ob die eigene berufliche Position gehalten werden kann, Kunden die Treue halten und der Wert des Unternehmens erhalten bleibt. Aus diesen Fragestellungen, welche die Tiefe der anstehenden Probleme kurz aufzeigen, kann nur ein Fazit gezogen werden:

Berufsunfähigkeit ist ein Risiko mit fatalen finanziellen Folgen!

Die gesetzliche Absicherung bietet keinen ausreichenden finanziellen Schutz.

Die gesetzliche Rentenversicherung bringt nach der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab 01.01.2001 sicher keine Lösung des Problems, abgesehen von der schon vorher geringen Anspruchshöhe. Einen Berufsschutz – im bisherigen Beruf oder in einer zumutbaren anderen Tätigkeit – gibt es für nach dem 01.01.1961 Geborene nicht mehr. Es gilt der allgemeine Arbeitsmarkt.

Dabei bedeuten:
  • Leistungsfähigkeit weniger als 3 Stunden pro Tag = volle Erwerbsminderungs-Rente
  • Leistungsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag = halbe Erwerbsminderungs-Rente.

Auch die öffentlich-rechtlichen Versorgungswerke sind hinsichtlich der Berufsunfähigkeitsrentenansprüche zurückhaltend zu betrachten, denn für den Bezug von Berufsunfähigkeitsleistungen muss in der Regel die berufliche Tätigkeit eingestellt werden.

Hier greift eine unserer Kernkompetenzen. Seit vielen Jahren ist die DANV mit dem Risiko Berufsunfähigkeit vertraut. Nutzen Sie vor Entscheidungen in diesen wichtigen Versorgungsfragen ihren Agenturservice. Rufen Sie uns an und sichern sie sich Ihren langfristigen wirtschaftlichen Nutzen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch für Prokuristen notwendig!


Berufsunfähigkeitsversicherung für Prokuristen - ABV – Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen - ACA –Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland - ADM – Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute - AFB – Arbeitgeberverband Freier Berufe - AfW – Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft - AGA – Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung - AGEV – Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie - AGP –Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft - AHO – Ausschuß der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung - AMF – Arbeitsgemeinschaft Mittelständischer Fachverbände - ASIA – Arbeitgeberverband Selbständiger Ingenieure - ASU – Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer - AUB – Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Betriebsangehöriger - AWM – Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand - BAI – Bundesverband der Agraringenieure - BbauSV – Bundesverband deutscher Bausachverständiger - BDA – Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände - BDB – Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure - BDGS – Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger - BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie - BDIVWA – Bund der Diplom-Inhaber der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien - BDLA – Bundesverband Deutscher Landschafts-Architekten - BDS/DGV – Bundesverband der Selbständigen – Deutscher Gewerbeverband - BDSF – Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter - BDSG – Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Gutachter - BDU – Bundesverband Deutscher Unternehmensberater - BDV – Bundesverband Deutscher Verkaufs- und Vertriebskräfte - BDVI – Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure - BDVT – Bundesverband Deutscher Verkaufsförderer und Trainer - BdWi – Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler - BFB – Bundesverband der Freien Berufe - BFP – Bundesverband Finanz-Planer - BFSI – Bundesverband freiberuflicher Sicherheitsingenieure und überbetrieblicher Dienste - BFW – Bundesfachverband Wohnungsverwalter - BGA – Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels - BGV – Bund Deutscher Geschäftsführer und Vorstandmitglieder - BIngK – Bundesingenieurkammer - BJU – Bundesverband Junger Unternehmer - BKU – Bund Katholischer Unternehmer - Bundesverband Lohnunternehmen - BPV – Bundesverband Personalvermittlung - bsg – Bundesfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen - BSR – Berufsständisches Register - BUS – Betreuungsverbund für Unternehmer und Selbständige - BV HdH – Bundesverband der Betriebswirte des Handwerks - BvB – Bundesverband der vereidigten Buchprüfer - BVBC – Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller - bdvb – Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte - BVDI – Bundesverband Deutscher Investmentberater - BVFS – Bundesverband freier Sachverständiger - BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft - BVSI – Bundesverband Selbständige in der Informatik - BvU – Bund versicherter Unternehmer - CDH – Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb - DAI – Verband Deutscher Architekten und Ingenieur-Vereine - DDV – Deutscher Direktmarketing-Verband - DEHOGA – Deutscher Hotel- und Gaststättenverband - DGI – Deutsche Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis - DGRI – Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik - difu – Deutsches Institut für Unternehmensberatung - DJV – Deutscher Journalistenverband - DMV – Deutscher Marketing-Verband - DUV – Deutscher Unternehmensverband Vermögensberatung - EMAA – European Management Accountants Association - EMU –Europaverband mittelständischer Unternehmen und Verbände - FHE – Fachverband des Hamburger Einzelhandels - FiFa – Bundesverband Finanzdienstleistungen - GI – Gesellschaft für Informatik - GPRA – Gesellschaft Public Relations Agenturen - IASU – Interessenverband Arbeitgeber, Selbständiger und Unternehmer - IDW – Institut der Wirtschaftsprüfer - IVS – Interessenverband Selbständiger - KAD – Katholische Akademikerarbeit Deutschlands - KKV – Bundesverband des Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung - LTD – Liberale Türkisch-Deutsche Vereinigung - RDB – Ring Deutscher Bergingenieure - UBID – Union Beratender Ingenieure - UBV – Verband der Umweltbetriebsprüfer und –gutachter - UDU – Union Deutscher Unternehmensberater - UFB – Union Freier Berufe - ULA – Union der Leitenden Angestellten - UMW – Unternehmerverband mittelständische Wirtschaft - UWV NORD OST – Unternehmens- und Wirtschaftsberater Verband Nord Ost - VAA – Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie - VBI – Verband Beratender Ingenieure - VDA – Verband Deutscher Architekten - VDEB – Verband der EDV-Berater - VDF – Verband der Führungskräfte in Bergbau und Energiewirtschaft und zugehörigem Umweltschutz - VDI – Verein Deutscher Ingenieure - VDPI – Ingenieure für Kommunikation - VDSI – Verband Deutscher Sicherheitsingenieure - VdU – Verband Deutscher Unternehmerinnen - VFA – Vereinigung Freischaffender Architekten Deutschlands - VGA – Bundesverband der Assekuranzführungskräfte - vlf – Bundesverband Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen - VLW – Bundesverband der Lehrer an Wirtschaftsschulen - VRW – Bundesverband Rechts- und Wirtschaftsdienste - VSG – Verband Selbständiger und Gewerbetreibender - VSIA – Verband selbständiger Ingenieure und Architekten - VUBIC – Verband Unabhängig Beratender Ingenieure und Consultants - VÜ – Verband der Übersetzungsbüros - VWA – Bundesverband Deutscher Verwaltungs – und Wirtschafts-Akademien - WJD – Wirtschaftsjunioren Deutschland - WVIB – Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen Baden - ZIB – Zentralverband der Ingenieurvereine - ZDH – Zentralverband Deutscher Ingenieure - Berufsunfähigkeitsversicherung für Prokuristen






TOP-Bedingungswerk



 

Welche Vertragsklauseln innerhalb einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Prokuristen sind von Vorteil?


Da sich die gesetzlichen Versorgungssysteme vom bisherigen Berufsunfähigkeitschutz getrennt haben liegt die Verantwortung zur Absicherung dieses erheblichen Risikos in der privaten Verantwortung der Betroffenen.

Die Zahl der Versicherer, die auf eine Verweisung verzichten hat sich beträchtlich erhöht und eine Vielzahl von Anbietern hat in diesem Bereich aufgrund ihres Verzichtes auf die abstrakte Verweisung von Ratingagenturen die Note „sehr gut“ erhalten.

Die kundenfreundlichste Regelung der konkreten und absoluten Nichtverweisung bietet wohl außer der DANV als Spezialanbieter kein weiterer Mitbewerber an.

Bei der DANV finden Sie eben auch – oder unter bestimmten Voraussetzungen – als Prokurist Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wir sind Ihr kompetenter Partner und werden Sie über eine systematische Analyse mit den vorhandenen speziellen Produkten zur gleichzeitigen Absicherung der Arbeitskraft vertraut machen und die Qualität dieses Bedingungswerkes im Bereich der Berufsunfähigkeit informieren. Die Qualität des Bedingungswerkes sollte die Grundlage für eine zu treffende Entscheidung darstellen. Sie können Ihre Versorgungslücke schließen, wenn Sie rechtzeitig mit einer entsprechenden Berufsunfähigkeitsversicherung gegensteuern. Je früher Sie sich für einen entsprechenden Versicherungsschutz entscheiden um so eher sind Sie auf der sicheren Seite - für alle Fälle

1. Abstrakte oder konkrete Verweisung
Qualitätskriterium ist, ob das Bedingungswerk im Falle des Eintritts der BU vorsieht, dass der Versicherte auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann, die er mit seinen Restfähigkeiten noch ausüben könnte. Besteht diese Möglichkeit wird der berufsunfähige auf diese Tätigkeit verwiesen und erhält keine Leistung.

Die mit „sehr gut“ am Markt bewerteten Anbieter verzichten auf eine Verweisung, sofern der Versicherte den Verweisungsberuf nicht tatsächlich ausübt. Dies nennt man eine abstrakte Nichtverweisung.

Im Gegensatz zu der von der DANV angebotenen konkreten und absoluten Nichtverweisung. Diese Regelung ergibt eine erhebliche Besserstellung des Versicherten. Der Berufsunfähige kann in keinem Fall verwiesen werden, selbst dann, wenn er einen anderen Vollzeitberuf noch ausüben kann oder sich umschulen lässt.

Eine zusätzliche Vorteilsregelung in ihren Bedingungen hat die DANV für ihre Zielgruppe während des Studiums parat. Die Maßzahl 50 % Berufsunfähigkeit wird hier nicht auf die ausgeübte Tätigkeit bezogen, sondern auf das angestrebte Berufsziel.

2. Karrieresicherungs- und Beamtenklausel
Da die Tätigkeitsmerkmale bei allen juristischen Berufen gleich sind, braucht sich der studierende aus der Kernzielgruppe in bezug auf das Berufsbild noch nicht festzulegen. Es reicht das angestrebte Berufsziel. Diese Klausel nennt man die sogenannte Karrieresicherungsklausel. Wirtschaftswissenschaftler und Juristen profitieren also erheblich von der Berufsunfähigkeitsabsicherung der DANV. Hinzu kommt im Falle der vorzeitigen Dienstunfähigkeit die Beamtenklausel welche besagt, dass sich ein weiterer medizinischer Nachweis der Berufsunfähigkeit erübrigt, da die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit laut Bedingungswerk als unwiderlegbare Vermutung der Berufsunfähigkeit i.S. der Bedingungen anzusehen ist. Eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit, auch wenn diese tatsächlich ausgeübt wird, ist auch hier nicht möglich.

Kriterium ist die absolute Nichtverweisbarkeit.

Die Berufs- oder auch die Erwerbsunfähigkeit kann jeden Berufstätigen treffen. Fest steht, die staatliche Erwerbsminderungsrente kann oftmals nicht einmal die Grundversorgung der Betroffenen sicherstellen. Das Ergebnis im Ernstfall: Ihr gewohnter Lebensstandard kann nicht gehalten werden. Die Problemlösung: eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – in Verbindung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung.

Vorteil 1 Der gewohnte Lebensstandard bleibt erhalten
Durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch dann beibehalten, wenn Sie etwa aufgrund einer Krankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Vorteil 2 Der Berufsunfähigkeitsschutz ist auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
Durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird Ihnen ein Schutz geboten, der optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden kann.

Vorteil 3 Die Hauptversicherung läuft weiter
Die Gesellschaft übernimmt die weiteren Beitragszahlungen für die Hauptversicherung, so dass die Alters- und Hinterbliebenenversorgung ohne Abstriche bestehen bleibt.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Prokuristen ohne jegliche Verweisung möglich – Berufsunfähigkeitsversicherung für Prokuristen ohne jegliche Verweisung möglich






Versicherungsvergleich möglich



 

Die DANV als Spezialist im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen!


Die DANV, Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung, als Spezialist und Zielgruppenanbieter auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeits- und Dienstunfähigkeitsabsicherung bietet neben den genannten Berufsgruppen insbesondere, aufgrund ihrer beruflichen Ausrichtung, auch den gleichgestellten Zielgruppen Berufsunfähigkeitsschutz.

Die DANV, Sonderabteilung der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG, ist somit der berufsständische Partner für steuerberatende, wirtschaftsprüfende, rechts- und unternehmensberatende Berufe oder wenn diese nach Ausbildung, Kenntnissen oder Fähigkeiten gleichzustellenden Berufen zurechenbar sind. Wurde noch keine Ausbildung abgeschlossen, ist der angestrebte Beruf maßgeblich. Dieser Beruf muß den rechts-, wirtschafts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufen zurechenbar sein oder Ihnen somit nach Ausbildung, Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies ist bei der Zuordnung der Berufsunfähigkeitsversicherung für Prokuristen sicher zutreffend bzw. kann zutreffend sein. Die DANV wird bei der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG als selbständiger Abrechnungsverband mit eigenen Tarifen und eigenem geschäftsführenden Direktor geführt. Eine dieser Besonderheiten ist ein Berufsstände- und Beiratsabkommen, dem eine ganze Reihe von berufsständischen Organisationen – Kammern wie Verbände – beigetreten sind.

Domäne der DANV ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung im Zusammenhang mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer Risiko-Lebensversicherung. Da die DANV das Berufsunfähigkeitsrisiko nach den Individualisierungshäufigkeiten der ihr zurechenbaren Personenkreise kalkuliert hat, werden hier die finanziellen Vorteile im Vergleich zu vielen Mitbewerbern deutlich sichtbar.

Der finanzielle Nutzen wird flankiert von einer berufsspezifischen Definition der Berufsunfähigkeit in den Bedingungen der DANV. Seit jeher gibt es bei der DANV nicht die bei den meisten Mitbewerbern gängige Verweisungsmöglichkeit auf andere Tätigkeiten. Speziell der bei Vertragsabschluss ausgeübte Beruf (bei noch nicht abgeschlossener Ausbildung ist der angestrebte Beruf maßgeblich) wird unter Versicherungsschutz gestellt. Keine Verweisung auf eine andere Tätigkeit, die ihren Fähigkeiten und Kenntnissen sowie der Lebensstellung entspricht, kann den Schutz schmälern. Ausschlaggebend ist letztlich die medizinische Entscheidung des begutachtenden Arztes.

Wenn der Arzt die Berufsunfähigkeit attestiert, spielt es alsdann keine Rolle mehr, ob und in welchem Umfang ggf. noch Arbeitseinkommen erzielt wird.


Die jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz der DANV bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen ist von unabhängiger Seite dokumentiert: Die Bedingungen unserer TOP-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wurden durch die renommierte Rating-Agentur Morgen & Morgen und anderen Ratingagenturen stets mit Höchstnoten ausgezeichnet.




Studium



Nutzen Sie unseren Onlineservice und Sie erhalten in kürzester Zeit die gewünschte Kontaktaufnahme.

Weitere Informationen unter:
Verbraucherzentrale Bundesverband, Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin, Tel.: 030/25800-0, Fax.: 030/25800-518, E-Mail: info@vzbv.de

 

PDF-Downloads:

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Berufsunfähigkeitsversicherung für Prokuristen ohne jegliche Verweisung